DER CLEVERE SCHUTZ FÜR IHRE AUGEN

STRAHLENDE AUGEN
FÜR ALLE

Mein Zusatzschutz #VorsorgePRIVAT* bis
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1.500 € für korrigierende Augenoperationen
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500 € für Vorsorgeuntersuchungen
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400 € für Brillen/Kontaktlinsen
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KEINE Wartezeit
* Leistungsanspruch siehe #LEISTUNGSÜBERSICHT

#INFORMATION

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrungen und vertrauen Sie unseren transparenten Informationen.
Versicherungen brauchen keine Haken und Ösen!

#Vorteile

Selbst bei bereits angeratenen oder geplanten Augen-Op´s (z.B. nach der Diagnose „grauer Star“) werden Ihnen Ihre Kosten erstattet. Auch wenn der OP-Termin sogar schon festgelegt wurde, erhalten Sie die tarifgemäße Erstattung. Gleiches gilt natürlich auch für schon geplante Augenvorsorgeleistungen und den Bezug von Sehhilfen. Die Behandlungstermine beim Augenarzt bzw. das Bestelldatum der Sehhilfen muss dazu lediglich nach dem Versicherungsbeginn liegen.
Endlich ein Kostenschutz der seinen Namen auch wirklich verdient!

#ONLINE ABSCHLIESSEN

#ZUFRIEDENHEITSGARANTIE

Wir halten unser Versprechen – ohne Wenn und Aber

Nur online und nur bei uns - die 100%-Zufriedenheitsgarantie. Bei einem Direktabschluss über unsere Webseite erhalten Sie automatisch unser Garantieversprechen.

#LEISTUNGSÜBERSICHT

Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!

Vorsorge

Erstattung
bis max.
500€
  • KEINE Wartezeit!
  • Im ersten Kalenderjahr1 max. 200 € und in den ersten beiden Kalenderjahren max. 500 € gesamt
  • Der volle jährliche Zuschuss über 500 € ist direkt mit Ablauf des 2. Kalenderjahres Jahr für Jahr verfügbar
  • Gilt für alle Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden erstattet.

Brillen

Erstattung
bis max.
400€
  • KEINE Wartezeit!
  • Erstattung von 80% des Rechnungsbetrags
  • Alle zwei Versicherungsjahre maximaler Erstattungsbetrag von 400€ für Brillen oder Kontaktlinsen möglich
  • Gilt auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke

Kontaktlinsen

Erstattung
bis max.
400€
  • KEINE Wartezeit!
  • Erstattung von 80% des Rechnungsbetrags
  • Alle zwei Versicherungsjahre maximaler Erstattungsbetrag von 400€ für Brillen und/oder Kontaktlinsen möglich
  • Gilt auch für Tages- oder Monatslinsen

Augen-OPs

Erstattung
bis max.
1.500€
  • KEINE Wartezeit!
  • Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr1 max. 200 € und in den ersten beiden Kalenderjahren max. 500 € gesamt
  • Der volle Zuschuss über 1.500 € ist direkt nach Ablauf des 2. Kalenderjahres abrufbar
  • Der Zuschuss kann einmalig während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden

Impfkosten

Erstattung
bis max.
300€
  • KEINE Wartezeit!
  • Erstattung bis max. 300€ alle zwei Versicherungsjahre
  • Gilt für alle Impfkosten (inkl. Kosten der ärztlichen Behandlung)
  • Auch für Reiseschutzimpfungen, wie Cholera, Tollwut, Hepatitis A+B und Malariaprophylaxe

Hörhilfen

Erstattung
bis max.
1.000€
  • KEINE Wartezeit!
  • Erstattung bis 1.000 € Rechnungsbetrag
  • Das entspricht 800 € einmalig während der Vertragslaufzeit.
  • Gilt auch für Reparaturen von Hörhilfen Erstattung erfolgt nur wenn zu Beginn des Vertrags noch keine Hörhilfe benötigt wurde
1 Erstes Kalenderjahr: Vom Vertragsbeginn bis zum 31.12 des selben Jahres
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Tarife (Tarifauszüge: Stand 01.01.2015). cloud_download

#FAQs

  • keyboard_arrow_down 1. Gibt es eine Wartezeit bevor ich meine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen kann?
    Nein, es gibt keinerlei Wartezeiten einzuhalten. Direkt nach Versicherungsbeginn und Erhalt des Versicherungsscheins können alle Leistungen wie z. B. eine Brille oder Kontaktlinsen bis zu deren Höchsterstattungsgrenzen beansprucht werden.
  • keyboard_arrow_down 2. Welche erstattungsfähigen Operationen (Augen-Laser-Behandlungen) umfasst die refraktive Chirurgie?
    Erstattet werden korrigierende Augenoperationen sog. LASIK oder Clear-Lens-Exchange-Operationen. Das Kürzel LASIK steht für „Laser-in-situ-Keratomuleusis“ und beschreibt eine Operationsmethode, bei der das Auge gelasert und ein Teil der Hornhaut abgetragen wird. Katerakt-OP (grauer Star) mit Austausch der eingetrübten Linse fällt ebenfalls unter refraktive Chirurgie. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden.
    Für refraktive Chirurgien erhalten Sie die Leistungen einschließlich der notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen
  • keyboard_arrow_down 3. Welche Erstattung erhalte ich für Brillen und Kontaktlinsen?
    Die Erstattung beträgt 80% der Gesamtkosten bis zu 500 € Rechnungsbetrag. Der maximale Erstattungsbetrag liegt somit bei 400 € innerhalb von 2 Kalenderjahren. Der erneute Anspruch besteht selbstverständlich auch ohne Änderung der Sehstärke, sowie bei Reparaturen von Brillen.
  • keyboard_arrow_down 4. Sind auch Sonnenbrillen erstattungsfähig?
    Ja, auch für Sonnenbrillen werden Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sonnenbrille in individueller Sehstärke angefertigt wird. Brillen ohne Sehstärke werden nicht anerkannt.
  • keyboard_arrow_down 5. Wann erhalte ich den Augenlaser-Zuschuss über 1.500 € ?
    Der einmalige Zuschuss über 1.500 € steht direkt mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie bereits max. 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro. Selbst bei bereits angeratenen oder geplanten Augen-OP´s (z. B. nach der Diagnose grauer Star) werden Ihnen Ihre Kosten erstattet! Auch wenn der OP-Termin sogar schon festgelegt wurde, erhalten Sie die tarifgemäße Erstattung. Gleiches gilt natürlich auch für schon geplante Augenvorsorgeleistungen und den Bezug von Sehhilfen. Die Behandlungstermine beim Augenarzt bzw. das Bestelldatum der Sehhilfen müssen dazu lediglich nach dem Versicherungsbeginn liegen.
  • keyboard_arrow_down 6. Welche Vorsorgebehandlungen werden erstattet?
    Alle Vorsorgeuntersuchungen sind unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit versichert. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden zu 100% erstattet. Es sind bis zu 500 Euro im Kalenderjahr erstattungsfähig. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro. Danach gibt es keine weitere Summenbegrenzung zu beachten.
  • keyboard_arrow_down 7. Welche Impfkosten werden erstattet?
    Es werden sowohl Impfungen im Inland, als auch Reiseschutzimpfungen zu 100% erstattet. Versichert sind die ärztliche Behandlung sowie die erforderlichen Medikamente für alle Schutzimpfungen und Reiseschutzimpfungen, die aufgrund einer Auslandsreise erforderlich sind. In zwei Kalenderjahren können Sie sich bis zu 300€ für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe erstatten lassen.
  • keyboard_arrow_down 8. Wie reiche ich Rechnungen zur Erstattung ein?
    Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Barmenia-App des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografiert werden. Lästiger Papierkram entfällt und man hat zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
    Laden Sie sich einfach die "Meine Gesundheit" App in AppStore oder PlayStore herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!
    Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwende dafür einfach folgendes Formular Weitere Infos
  • keyboard_arrow_down 9. Wie lange ist die Mindestlaufzeit des Vertrags?
    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur 2 Kalenderjahre.
  • keyboard_arrow_down 10. Wie kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
    Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Damit Ihr Vertrag zum 31.12. aufgehoben wird, müsste die Kündigung bis 30.09. schriftlich beim Versicherer eingehen.
  • keyboard_arrow_down 11. Wo finde ich die offiziellen Versicherungsbedingungen?
    Hier finden Sie bereits die Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.
    Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare zur Verfügung gestellt.
  • keyboard_arrow_down 12. Wer kann diesen Tarif abschließen?
    Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

#HAPPY CUSTOMERS

Mehrere 1000 Kunden erfreuen sich über diese professionelle Vorsorgeversicherung. Schließen Sie sich an und profitieren auch Sie sofort!
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295 Kundenrezisionen

#KONTAKT

Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Immer gerne! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Es warten keine lästigen Warteschleifen auf Sie. Unser Serviceteam nimmt sich gerne persönlich Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Sie erreichen Ihren persönlichen Kundenbetreuer zu unseren Servicezeiten unter:

Außerhalb der Servicezeiten können Sie jederzeit einen Rückruf zum Wunschtermin vereinbaren.

Oder Sie schicken uns eine Mail an:

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Vielen Dank für Ihre Anfrage wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.
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Es ist ein Fehler aufgetretten, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Brille und Kontaktlinsen

Sie finden auf unseren Seiten auch alle Hintergrundinformationen zur Funktionsweise von Brillengläsern und Kontaktlinsen und können sich auch hier eine tolle Erstattung sichern. Ohne jegliche Wartezeiten werden bis zu 400€ für Brillen oder Kontaktlinsen übernommen. Und das Schönste daran, alle zwei Kalenderjahre haben Sie erneut Anspruch auf bis zu 400€. Dies natürlich auch ohne Änderung der Dioptrienzahl oder sonstige bekannte Fallstricke. Sogar eine Sonnenbrille in Ihrer Sehstärke wird Ihnen erstattet. Ermöglicht wird dies durch unseren Partner der Union Krankenversicherung (UKV). Unsere Kunden profitieren an dieser Stelle doppelt. Die UKV arbeitet im Bereich der Augenoperationen mit sehr vielen namhaften Anbietern zusammen. Unter anderem mit Smile Eyes, Care Vision, Euro Eyes, Accuratis, Realeyes, Euro-Augenlaserklinik und dem MVZ Siegburg. Durch diese Zusammenarbeit stehen Ihnen besondere Vorzugskonditionen zur Verfügung. Um die finanziellen Vorteile für das Augenlasern bei einem der Partnerkliniken nutzen zu können, genügt bereits der Hinweis auf den bestehenden Vertrag. Sprechen Sie Ihren bestehenden Vertrag am besten einfach direkt im medizinischen Vorgespräch an.

Vorsorge

In dem von uns empfohlenen Tarif erhalten Sie neben dem Zuschuss zum Augenlasern in Form z.B. einer Femto-Lasik-Operaton, einer Lasik-Operation oder auch Lasek-Operation und der Erstattung für Sehhilfen (Brille und Kontaktlinsen), auch eine 100% Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind völlig unabhängig von Ihrem Alter, Untersuchungsintervallen oder Häufigkeit abgedeckt. Auch Vorsorgeuntersuchungen für welche die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistungen vorsieht, werden erstattet. Denn Vorsorge ist wichtig und sollte nicht durch Altersvorgaben der gesetzlichen Kassen ins Hintertreffen geraten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen schwere Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Beispiele für oft gewählte Vorsorgeuntersuchungen sind z. B. Hautkrebsscreening oder auch Ultraschalluntersuchungen. Auch die Kosten Schutzimpfungen für das In- und Ausland werden zu 100% bis zu 300€ innerhalb von zwei Kalenderjahren übernommen. Darunter fallen selbstverständlich die Kosten der ärztlichen Behandlung, sowie die Kosten der erforderlichen Medikamente. Die bei Auslandsreisen empfohlenen Reiseschutzimpfungen für Cholera, Tollwut, Typhus oder Hepatitis A und B werden ebenfalls zu 100% berücksichtigt. Auch die Kosten einer Malariaprophylaxe können Sie an dieser Stelle problemlos über den Vertrag abrechnen.

Deine Vorteile erklärt

Möchten Sie genau erfahren, wie Sie das Beste für sich rausholen können?

Vorsorgeuntersuchungen

Alle Vorsorgeuntersuchungen werden Ihnen zukünftig unabhängig von Ihrem Alter, dem Untersuchungsintervall oder Häufigkeit erstattet. Sogar Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden Ihnen erstattet. Im ersten Versicherungsjahr können Sie bereits 200 Euro in Anspruch nehmen. In den ersten beiden Jahren zusammen sogar bis zu 500 Euro.

Brillen

Mit Vertragsbeginn sichern Sie sich eine Erstattung von bis zu 400 € für eine neue Brille. Natürlich darf der Betrag auch auf mehrere Brillen aufgeteilt werden. Sogar Sonnenbrillen in Ihrer Sehstärke werden übernommen. Sie erhalten zusammen mit den Kosten für Kontaktlinsen eine Erstattung von maximal 400 € (80 Prozent aus 500 Euro Rechnungsbetrag) in zwei Kalenderjahren. Dies selbstverständlich unabhängig von der Änderung Ihrer Sehstärke.

Kontaktlinsen

Auch die Kostenübernahme für Ihre Kontaktlinsen stehen Ihnen ohne Wartezeiten zur Verfügung. Zusammen mit den Kosten für Brillen werden Ihnen ebenfalls maximal 400 € (80% aus 500 € Rechnungsbetrag) in zwei Kalenderjahren erstattet. Ganz egal, ob Sie lieber Monats- oder Tageslinsen bevorzugen, die Kosten hierfür können Sie zukünftig über Ihren Vorsorgevertrag abrechnen.

Augenoperationen/refraktive Chirurgie

Ihr Vorsorgevertrag übernimmt alle Behandlungen der sog. refraktiven Chirurgie. Darunter werden korrigierende Augenoperationen zur Verbesserung der Sehkraft zusammengefasst. Beispiele für solche korrigierende Augenoperationen sind LASIK oder Clear-Lens-Exchange. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden. Direkt zum Beginn des dritten Kalenderjahres nach Vertragsabschluss steht Ihnen bereits der volle Bonus von 1.500 € zur Verfügung. Diese kurze Wartezeit lohnt sich richtig für Sie.

Impfungen

Ihr Vorsorgevertrag hätte seinen Namen nicht verdient, wenn er nicht auch 100% der klassischen Schutzimpfungen, als auch 100% der Reiseschutzimpfungen übernehmen würde. Erstattet werden nicht nur die Impfstoffe, sondern natürlich auch die dazugehörige ärztliche Beratung und Behandlung. Dies sogar bis zu 300€ innerhalb von zwei Kalenderjahren und natürlich ohne Wartezeit.

Hörhilfen

Damit auch wirklich an alles gedacht ist, steht Ihnen sogar eine Erstattung von bis zu 800 Euro (80 Prozent aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag) innerhalb von fünf Kalenderjahren zur Verfügung. Damit die Erstattung erfolgen kann, wird eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigt. Übrigens sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Reparaturkosten Ihrer Hörhilfen abgedeckt.